Auszug aus dem Gesetz
über den Wehrdienst
in der Deutschen Demokratischen Republik
- Wehrdienstgesetz -
vom 25. März 1982 (GBl. I Nr. 12 S. 221,
Anlage zu §19 Abs.1)
" F A H N E N E I D |
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Ich schwöre: | |
Der Deutschen Demokratischen Republik, meinen
Vaterland, allzeit treu zu dienen und sie auf Befehl der Arbeiter- und Bauern-Regierung gegen jeden Feind zu schützen. |
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Ich schwöre: | |
An der Seite der Sowjetarmee und der Armee der
mit uns verbündeten sozialistischen Länder als Soldat der Nationalen Volksarmee jederzeit bereit zu sein, den Sozialismus gegen alle Feinde zu verteidigen und mein Leben zur Erringung des Sieges einzusetzen. |
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Ich schwöre: | |
Ein ehrlicher, tapferer, disziplinierter und
wachsamer Soldat zu sein, den militärischen Vorgesetzten unbedingten Gehorsam zu leisten, die Befehle mit aller Entschlossenheit zu erfüllen und die militärischen und staatlichen Geheimnisse immer streng zu wahren. |
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Ich schwöre: | |
Die militärischen Kenntnisse gewissenhaft zu
erwerben, die militärischen Vorschriften zu erfüllen und immer und überall die Ehre unserer Republik und ihre Nationalen Volksarmee zu wahren. |
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Sollte ich jemals diesen meinen feierlichen Fahneneid verletzen, so möge | |
mich die harte Strafe der Gesetze
unserer Republik und die Verachtung des werktätigen Volkes treffen. |
Auf Grund des Gesetzes vom 24. Januar 1962 über die allgemeine Wehrpflicht (Wehrpflichtgesetz) (GBl. I S. 2) wurde der derselbe Text des Fahneneides bereits 1962 erlassen. Der Fahneneid war Bestandteil des
Erlaß
des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik
über den aktiven Wehrdienst in der Nationalen Volksarmee.
(Dienstlaufbahnordnung)
Vom 24. Januar 1962