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Fahneneid vom 25.03.1982

Auszug aus dem Gesetz über den Wehrdienst
in der Deutschen Demokratischen Republik
- Wehrdienstgesetz -
vom 25. März 1982 (GBl. I Nr. 12 S. 221, Anlage zu §19 Abs.1)

  

" F A H N E N E I D

Ich schwöre:
Der Deutschen Demokratischen Republik, meinen Vaterland, allzeit treu zu
dienen und sie auf Befehl der Arbeiter- und Bauern-Regierung gegen jeden
Feind zu schützen.
Ich schwöre:
An der Seite der Sowjetarmee und der Armee der mit uns verbündeten
sozialistischen Länder als Soldat der Nationalen Volksarmee jederzeit bereit
zu sein, den Sozialismus gegen alle Feinde zu verteidigen und mein Leben
zur Erringung des Sieges einzusetzen.
Ich schwöre:
Ein ehrlicher, tapferer, disziplinierter und wachsamer Soldat zu sein, den
militärischen Vorgesetzten unbedingten Gehorsam zu leisten, die Befehle
mit aller Entschlossenheit zu erfüllen und die militärischen und staatlichen
Geheimnisse immer streng zu wahren.
Ich schwöre:
Die militärischen Kenntnisse gewissenhaft zu erwerben, die militärischen
Vorschriften zu erfüllen und immer und überall die Ehre unserer Republik
und ihre Nationalen Volksarmee zu wahren.
    
Sollte ich jemals diesen meinen feierlichen Fahneneid verletzen, so möge
mich die harte Strafe der Gesetze unserer Republik und die Verachtung des
werktätigen Volkes treffen.

 


Auf Grund des Gesetzes vom 24. Januar 1962 über die allgemeine Wehrpflicht (Wehrpflichtgesetz) (GBl. I S. 2) wurde der derselbe Text des Fahneneides bereits 1962 erlassen. Der Fahneneid war Bestandteil des

Erlaß
des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik
über den aktiven Wehrdienst in der Nationalen Volksarmee.
(Dienstlaufbahnordnung)

Vom 24. Januar 1962