Auf dieser Seite soll die Fliegerausbildung nur kurz beschrieben werden.
Die Bewerber der Fliegertruppe begannen ihren Dienst auf den
Luftkriegsschulen Berlin-Gatow, Dresden, Wildpark-Werder oder
Fürstenfeldbruck. Dort absolvierten sie eine viermonatige militärische
Grundausbildung und eine Anfängerausbildung als Beobachter. Daran schloss
sich ein neunmonatiger Lehrgang an der Luftkriegsschule bei Fortsetzung der
militärischen Grundausbildung an. Danach erfolgte die
Flugzeugführerausbildung für den militärischen Grundschein. Sechs Monate
nach ihrem Eintritt wurden die Offizieranwärter zu Gefreiten befördert und
nach weiteren zwei Monaten erfolgte die Beförderung zum Unteroffizier.
Für die als Seeflieger vorgesehenen Offizieranwärter dauerte die militärische
Grundausbildung nur 3 Monate. Anschließend wurden sie auf ein Segelschulschiff
der Kriegsmarine kommandiert. Es folgte die Flugzeugführerausbildung, der zweite
Lehrgang an der Luftkriegsschule.
Nach 13 Monaten Dienstzeit und bestandener Zwischenprüfung erfolgte die
Beförderung zum Fähnrich. Im 2. Dienstjahr wurden alle Fähnriche für zehn Monate zum
dritten Lehrgang an der Luftkriegsschule kommandiert und erhielten dort zusammen
mit den Fähnrichen der Luftnachrichtentruppe und der Flak die militärische und
technische Vorbereitung auf den Offizierberuf.
Dabei erfolgte auch die Beförderung zum Oberfähnrich. Nach Ablegung der
Offizierprüfung am Ende des 2. Dienstjahres kam die Beförderung zum Leutnant.
Im 3. Dienstjahr schloss sich die Flugzeugführerausbildung bis zum C - Schein
auf den Flugzeugführerschulen und den Fliegerwaffenschulen an.
Die Flugzeugschulen wurden in A, B, C und E eingeteilt. In den
Flugzeugführerschulen A wurde das Fliegen in einmotorigen Flugzeugen erlernt.
Diese Ausbildung wurde auf den Flugzeugführerschulen B vertieft. Auf den
Flugzeugführerschulen C erfolgte die Ausbildung auf mehrmotorigen
Flugzeugmustern. Es folgte die Ausbildung der angehenden Piloten auf den
Waffenschulen.
Beurteilung von Offizieren der Luftwaffe
Grundlage bildete die Luftwaffendienstvorschrift 98 (LDv 98) „Bestimmungen über Beurteilung und Führung der Personalpapiere für Offiziere der Luftwaffe“ vom 27.5.1937. Die Offiziere wurden getrennt nach ihren Verwendungsreihen als Flieger, bei der Flak oder Luftnachrichtentruppe in Gruppen eingeteilt. Dabei war anzugeben, ob sie zur:
Anzugeben waren vor allem:
Daraus sollte eine spezielle Verwendung erstellt werden. So wurde eine Einteilung vorgenommen in:
Abgabe von Marineoffizieren an die Luftwaffe
Die Marine wollte ihr unterstellte eigene Flieger. Als dies nicht
durchzusetzen war, sollten nach 1933 zumindest das fliegende Personal der
Flugzeugträger sowie einige Aufklärungsflieger zur
Marine gehören. Auch dies wurde von Hermann Göring unterbunden. Selbst die
Piloten von Bordflugzeugen der Kreuzer- und Schlachtschiffe blieben
Luftwaffenangehörige.
Die Marine dagegen musste trotz schlechter Personallage noch Offiziere und
Offizieranwärter an die Luftwaffe abgeben. So traten von der Crew 33 - 27 und
von der Crew 34 - 36 Fähnriche zur Luftwaffe über. Bis März 1935 wurden ca.
40 Offiziere vom Leutnant bis zum Konteradmiral zur Luftwaffe versetzt.
Die Beobachter der See- und Bordflugzeuge waren meist noch Marineangehörige,
die ihre Ausbildung in Parow erhielten [Beobachterausbildung].
Zum Beispiel:
Am 09.10.1942 trafen 30 Fähnriche zur See der Crew V/41 an
der Großen Kampffliegerschule (See) 5 in Parow ein. Sie wurden als Beobachter
(Bordschütze) für die Träger-Mehrzweckflugzeuge Ju 87 D ausgebildet -
planmäßige Ausbildungszeit 6 Monate. Nach Baustop für den Flugzeugträger A
wurde die Ausbildung Mitte Februar 1943 abgebrochen.
Weitere Marinesoldaten der Luftwaffe, die in Parow ausgebildet wurden - finden Sie Hier
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