Fliegerausbildung 1938

Auf dieser Seite soll die Fliegerausbildung nur kurz beschrieben werden.

Die Bewerber der Fliegertruppe begannen ihren Dienst auf den Luftkriegsschulen Berlin-Gatow, Dresden, Wildpark-Werder oder Fürstenfeldbruck. Dort absolvierten sie eine viermonatige militärische Grundausbildung und eine Anfängerausbildung als Beobachter. Daran schloss sich ein neunmonatiger Lehrgang an der Luftkriegsschule bei Fortsetzung der militärischen Grundausbildung an. Danach erfolgte die Flugzeugführerausbildung für den militärischen Grundschein. Sechs Monate nach ihrem Eintritt wurden die Offizieranwärter zu Gefreiten befördert und nach weiteren zwei Monaten erfolgte die Beförderung zum Unteroffizier.
Für die als Seeflieger vorgesehenen Offizieranwärter dauerte die militärische Grundausbildung nur 3 Monate. Anschließend wurden sie auf ein Segelschulschiff der Kriegsmarine kommandiert. Es folgte die Flugzeugführerausbildung, der zweite Lehrgang an der Luftkriegsschule.
Nach 13 Monaten Dienstzeit und bestandener Zwischenprüfung erfolgte die Beförderung zum Fähnrich. Im 2. Dienstjahr wurden alle Fähnriche für zehn Monate zum dritten Lehrgang an der Luftkriegsschule kommandiert und erhielten dort zusammen mit den Fähnrichen der Luftnachrichtentruppe und der Flak die militärische und technische Vorbereitung auf den Offizierberuf.
Dabei erfolgte auch die Beförderung zum Oberfähnrich. Nach Ablegung der Offizierprüfung am Ende des 2. Dienstjahres kam die Beförderung zum Leutnant. Im 3. Dienstjahr schloss sich die Flugzeugführerausbildung bis zum C - Schein auf den Flugzeugführerschulen und den Fliegerwaffenschulen an.
Die Flugzeugschulen wurden in A, B, C und E eingeteilt. In den Flugzeugführerschulen A wurde das Fliegen in einmotorigen Flugzeugen erlernt. Diese Ausbildung wurde auf den Flugzeugführerschulen B vertieft. Auf den Flugzeugführerschulen C erfolgte die Ausbildung auf mehrmotorigen Flugzeugmustern. Es folgte die Ausbildung der angehenden Piloten auf den Waffenschulen.

Beurteilung von Offizieren der Luftwaffe

Grundlage bildete die Luftwaffendienstvorschrift 98 (LDv 98) „Bestimmungen über Beurteilung und Führung der Personalpapiere für Offiziere der Luftwaffe“ vom 27.5.1937. Die Offiziere wurden getrennt nach ihren Verwendungsreihen als Flieger, bei der Flak oder Luftnachrichtentruppe in Gruppen eingeteilt. Dabei war anzugeben, ob sie zur:

Anzugeben waren vor allem:

Daraus sollte eine spezielle Verwendung erstellt werden. So wurde eine Einteilung vorgenommen in:

Abgabe von Marineoffizieren an die Luftwaffe

Die Marine wollte ihr unterstellte eigene Flieger. Als dies nicht durchzusetzen war, sollten nach 1933 zumindest das fliegende Personal der Flugzeugträger sowie einige Aufklärungsflieger zur Marine gehören. Auch dies wurde von Hermann Göring unterbunden. Selbst die Piloten von Bordflugzeugen der Kreuzer- und Schlachtschiffe blieben Luftwaffenangehörige.
Die Marine dagegen musste trotz schlechter Personallage noch Offiziere und Offizieranwärter an die Luftwaffe abgeben. So traten von der Crew 33 - 27 und von der Crew 34 - 36 Fähnriche zur Luftwaffe über. Bis März 1935 wurden ca. 40 Offiziere vom Leutnant bis zum Konteradmiral zur Luftwaffe versetzt.
Die Beobachter der See- und Bordflugzeuge waren meist noch Marineangehörige, die ihre Ausbildung in Parow erhielten [Beobachterausbildung].

Zum Beispiel:
Am 09.10.1942 trafen 30 Fähnriche zur See der Crew V/41 an der Großen Kampffliegerschule (See) 5 in Parow ein. Sie wurden als Beobachter (Bordschütze) für die Träger-Mehrzweckflugzeuge Ju 87 D ausgebildet - planmäßige Ausbildungszeit 6 Monate. Nach Baustop für den Flugzeugträger A wurde die Ausbildung Mitte Februar 1943 abgebrochen.

Weitere Marinesoldaten der Luftwaffe, die in Parow ausgebildet wurden - finden Sie Hier

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