Grundausbildung an der Marinetechnikschule

Die Grundausbildung an der Marinetechnikschule (MTS) ist in der Lehrgruppe C beheimatet. Sie gliedert sich in vier Inspektionen - 8. bis 11.Inspektion.

Seit Januar 2016 ist die Grundausbildung eine allgemeinmilitärische Ausbildung, die beim Heer, Luftwaffe und Marine gleich ist. Bei der Marine kommen zusätzlich seemännische Grundfähigkeiten dazu. Die Grundausbildung dauert drei Monate.

Inhalt dieser Seite: Ausbildung; Arbeitszeitregelung, Unterkunft, Freizeit

Inhalt der Ausbildung (Auszüge):

Hohepunkt ist der öffentliche Eid bzw. das Feierliches Gelöbnis.
Der Eid der Bundeswehr wurde erstmals am 12.11.1955 geleistet:
„Ich schwöre (freiwilligen Wehrdienstleistende: Ich gelobe), der Bundesrepublik Deutschland treu zu dienen und das Recht und die Freiheit des deutschen Volkes tapfer zu verteidigen.“

Nach der allgemeinmilitärischen Grundausbildung erfolgt die Fachausbildung.
Bei Soldaten, die sich für eine kurze Zeit bei der Marine verpflichtet haben erfolgt die Ausbildung direkt am Arbeitsplatz an Bord oder in den Landdienststellen.
Bei alle anderen erfolgt eine erweiterte Ausbildung an anderen Ausbildungsstätten oder auch weiter an der Marinetechnikschule. In der Lehrgruppe C werden folgende Verwendungsreihen fachlich ausgebildet:
Decksdienst, Verwendungsreihe (VwR) 11; Waffentechnik, VwR 31; Antriebstechnik, VwR 42; Elektrotechnik, VwR 43; Schiffsbetriebstechnik, VwR 44; Marineelektronik, VwR 46 und Versorgungsdienst, VwR 63.

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Arbeitszeitregelung

Mit dem Gesetz zur Steigerung der Attraktivität in der Bundeswehr wurde für Soldatinnen und Soldaten eine gesetzliche Arbeitszeitregelung eingeführt. Im Grundbetrieb (z.B. in den Ausbildungseinrichtungen, Stäben) gibt die Soldaten Arbeitszeitverordnung in der Marine (SAZV) eine regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit von 41 Stunden vor. Diese ist einzuhalten.
Abweichungen sind möglich, wenn zwingende dienstliche Gründe dies erfordern. Die Mehrarbeit ist grundsätzlich innerhalb der nächsten zwölf Monate durch Freizeit auszugleichen. Mehrarbeit muss vom Disziplinarvorgesetzten schriftlich angeordnet oder befohlen werden. Dabei darf die Höchstgrenze von 48 Stunden pro Woche im Jahresdurchschnitt nicht überschritten werden.
Im Grundbetrieb wird kein Dienstzeitausgleich (DZA) mehr ausbezahlt. Trotzdem kann Mehrarbeit im Einzelfall und unter gewissen Voraussetzungen auch finanziell vergütet werden.

Um die Einsatzbereitschaft der Streitkräfte weiterhin sicherzustellen, wurden im § 30c Abs. 4 SG fünf spezifische militärische Ausnahmetatbestände festgelegt, bei denen die SAZV keine Anwendung findet.

  1. Einsätze und einsatzgleiche Verpflichtungen,
  2. Amtshilfe in besonderen Fällen,
  3. Mehrtägige Seefahrten,
  4. Alarmierung und Zusammenziehung sowie Gefechtsausbildung zur Vorbereitung von Einsätzen und einsatzgleichen Verpflichtungen und Fällen von Amtshilfe,
  5. Übungs- und Ausbildungsvorhaben, bei denen Einsatzbedingungen simuliert werden.

allgemeiner Tagesablauf

  Montag bis Donnerstag Freitag
04:55 Uhr Locken Locken
05:00 Uhr Wecken Wecken
05:00 bis 05:30 Uhr Morgenhygiene Morgenhygiene
05:45 bis 06:25 Uhr Backen und Banken (Frühstück) Backen und Banken
06:45 Uhr Dienstbeginn Dienstbeginn
06:45 bis 06:50 Uhr klarmachen zur Morgenmusterung klarmachen zur Morgenmusterung
06:50 bis 07:00 Uhr Anzugsmusterung Anzugsmusterung
07:00 bis 07:10 Uhr Morgenmusterung / Meldung und Gesuche Morgenmusterung / Meldung und Gesuche
07:15 bis 12:15 Uhr Ausbildung 07:0 15 bis 11:45 Uhr Ausbildung
12:15 bis 13:00 Uhr Backen und Banken (Mittag)  
13:30 bis 16:15 Uhr Ausbildung  
16:15 Uhr Dienstausscheiden 11:45 Uhr Dienstausscheiden
17:00 bis 18:00 Uhr Backen und Banken (Abendbrot)  
     
18:00 bis 20:00 Uhr Großreinschiff am Donnerstag  
     
22:00 Uhr Ruhe im Schiff  
23:00 Uhr Zapfenstreich - Landgangsschluss  

Landgang ist täglich möglich, wen kein Dienst befohlen, Montag bis Donnerstag nach Dienst bis 23:00 Uhr, Wochenendausgang von Freitag nach Dienst bis Sonntag 23:00 Uhr.

Wie ist das es mit der Verpflegung? - Hier gibt es eine Antwort!

Unterkunft
Die Gebäude der Lehrgruppe C sind 1995/1996 neu erbaut worden. Untergebracht werden die Rekruten in Wohneinheiten des Typs „Kaserne 2000“. In diesen sind bis zu vier Personen untergebracht.

Vom Kasernenflur wird ein Vorraum betreten, hier befinden sich Einbauschränke. Rechts und links geht man in je einer Wohnstube. Ausgerüstet sind sie mit Spinden, Kojen, Tisch und Stühlen. Vom Vorraum gelangt man auch zur Nasszelle, diese besteht aus dem WC, zwei Waschbecken und einer Dusche.

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Freizeit
Zur Freizeitgestaltung sind viele Möglichkeiten an der Marinetechnikschule sowie der Hansestadt Stralsund, der Insel Rügen und im unmittelbaren Landkreis vorhanden.

Das Freizeitbüro im Betreuungsgebäude steht Ihnen dazu hilfreich zur Seite, so können dort z.B. Eintrittskarten für Veranstaltungen gebucht und Freizeitgeräte ausgeborgt werden.

Im Betreuungsgebäude befindet sich auch das Mannschaftsheim, ein Art Gaststätte. Die Bowlingbahn und der Grillplatz kann durch Gruppen genutzt werden. Im Internetcafe haben Sie auch die Möglichkeit das WWW voll zu nutzen, auch WLAN-Zugang in der Unterkunft ist möglich.

Die Sportanlagen der MTS können auch in der Freizeit genutzt werden. Diese sind: zwei Sportplätze, zwei Kleinspielanlagen, ein Beachvolleyballplatz, eine Laufstrecke sowie zwei Sporthallen mit Krafträumen und Sauna.

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© 2012 - 2016 Peter Kieschnick