Mit der Aussetzung der Wehrpflicht ist der freiwillige Wehrdienst (FWD) ab dem 01. Juli 2011 möglich. Jungen Menschen können sich ein persönliches Bild von der Bundeswehr machen, ohne sich als Soldat auf Zeit verpflichten zu müssen.
Der FWD können Frauen und Männer ableisten. Die Dauer beträgt
von 12 bis 23 Monaten. Dabei sind die ersten 6 Monate eine Probezeit. Sollte die
Tätigkeit als Soldat nicht den Vorstellungen entsprechen, kann man auf eigenen
schriftlichen Antrag jederzeit von der Verpflichtung zurücktreten. Die
Bundeswehr hat auch das Recht, das Dienstverhältnis zum 15. beziehungsweise zum
letzten Tag eines Monats innerhalb der Probezeit, zu beenden.
Ein Wechsel in das Dienstverhältnis eines Soldaten auf Zeit ist bei
entsprechender Eignung möglich.
Bei der Deutschen Marine fängt der freiwillige Wehrdienst in der Regel an einer Marineschule an, so auch an der Marinetechnikschule. Es wird eine dreimonatige Grundausbildung absolviert. Diese beinhaltet die allgemeine militärische Grundausbildung und eine militärfachliche Ausbildung. Danach erfolgt der Einsatz an Bord eines Schiffes/Bootes oder an einer Landeinheit.
Der steuerfreie Wehrsold setzt sich aus dem Wehrsoldtagesatz und ein
Wehrdienstzuschlag zusammen. Die Höhe des Wehrsoldtagesatz hängt vom Dienstgrad
ab. So erhalten Matrosen ab den ersten Monat einen Wehrsold in Höhe von 777,30
€. Dieser kann sich durch weitere Zulagen und Zuschläge noch erhöhen.
Desweiterem wird unentgeltliche Verpflegung, unentgeltliche Unterkunft und
unentgeltliche truppenärztliche Versorgung gewährt.
Ein Weihnachtsgeld von 19,20 € pro gedienten Monat wird im Dezember gezahlt.
Auch ein Entlassungsgeld von 96,00 € pro gedienten Monat gibt zum Ende des
freiwillige Wehrdienstes. (Stand 05. November 2015)
Hier Berechnungsbeispiele mit Stand vom 05. November 2015:
Wehrdienstdauer | 1.-3. Monat |
4.-6. Monat |
7.-12. Monat |
13.-18. Monat |
19.-23. Monat |
Dienstgrad | Matrose | Gefreiter | Obergefreiter | Hauptgefreiter | Hauptgefreiter |
Wehrsoldtagessatz | 11,41 € | 12,18 € | 12,95 € | 13,71 € | 13,71 € |
Wehrdienstzuschlag | 16,50 € | 16,50 € | 22,50 € | 24,50 € | 26,50 € |
Wehrsold gesamt | 777,30 € | 800,40 € | 1.003,50 € | 1.086,50 € | 1.146,30 € |
Als Besonderheit ist zu beachten, dass der „Wehrdienstzuschlag“ erst im jeweiligen Folgemonat ausgezahlt wird. Dies führt dazu, dass Sie im ersten Dienstmonat nur 282,30 Euro erhalten und den Zuschlag im zweiten Monat ausgezahlt bekommen. Für den letzten Monat des FWD wird der Zuschlag bei der Entlassung gezahlt.
Weitere Informationen auf der Homepage der Bundeswehr [Hier].
© 2011 - 2015 Peter Kieschnick